Migration und Arbeitsmarkt vom 17. bis zum 20. Jahrhundert - II

Migration und Arbeitsmarkt vom 17. bis zum 20. Jahrhundert - II

Organisatoren
Gesellschaft für Historische Migrationsforschung (GHM); Abteilung für Osteuropäische Geschichte, Universität Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.04.2008 - 05.04.2008
Url der Konferenzwebsite
Von
Margrit Schulte Beerbühl, Historisches Seminar II, Heinrich Heine Universität

Vom 3. bis 5. April 2008 fand in den Räumen der Abteilung für Osteuropäische Geschichte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und des Internationalen Tagungs- und Gästehauses CJD-Bonn der zweite Teil der Tagungsreihe „Migration und Arbeitsmarkt“ statt. Gefördert wurde die Tagungsreihe von der Konrad-Adenauer-Stiftung Schloß Eichholz, der Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf, der Gesellschaft für historische Migrationsforschung und der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Im Zentrum der Tagungsreihe standen Fragen zum einen nach dem Einfluss von Migrationen auf Arbeitsmärkte und zum anderen nach der auslösenden, lenkenden oder begrenzenden Rolle von Arbeitsmärkten für Wanderungsbewegungen. Während die erste Tagung sich mit dem Verhältnis von Migration und Arbeitsmarkt seit der Frühen Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg befasste, lag der Schwerpunkt der zweiten Tagung auf den Zwangs- und Erwerbsmigrationen des 20. und 21. Jahrhunderts. 1

Nach der Eröffnung durch den Vorsitzenden der Gesellschaft für historische Migrationsforschung DITTMAR DAHLMANN fragte BRITTA LENZ (Bonn) in ihrem Beitrag über die Abwanderungsbewegungen der Ruhrpolen nach dem Ersten Weltkrieg nach dem Verhältnis von wirtschaftlichen und nationalen Beweggründen. Nach einem Überblick über den Forschungsstand setzte sie sich kritisch mit der quellenmäßig kaum belegten Schätzung auseinander, nach der zwei Drittel der Ruhrpolen in den 1920er Jahren nach Polen und Frankreich abwanderten. Die massive Abwanderungsbewegung sei häufig als Beweis für die mangelnde Integration der polnischsprachigen Zuwanderer zu diesem Zeitpunkt herangezogen worden. Dabei scheine die Heterogenität der Zuwanderer bisher kaum berücksichtigt und der Fokus zu sehr auf die nationalbewussten und -organisierten Polen gerichtet. In ihrem Beitrag plädierte Lenz für detaillierte und quellengestützte Lokalstudien auf der Ebene von Stadtteilen oder Belegschaften, um so zu einer aussagekräftigeren Analyse der Abwanderung der Ruhrpolen zu gelangen. Die Arbeitsmarktsituation sowie die französischen Abwerbungsaktivitäten im Ruhrbergbau verdienten dabei als Hintergrund verstärkte Berücksichtigung.

In dem anschließenden Beitrag befasste sich ADOLAT RAKHMANKULOVA (Taschkent, Usbekistan) mit der Verwendung des Arbeitspotentials deportierter Völker in Usbekistan Ende der 30er und in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts. Der sowjetische Staat verfolgte, so Rakhmankulova, mit der Deportation der Koreaner, Krimtataren und anderer Völker nicht nur das Ziel, die mit dem System Unzufriedenen zu bestrafen, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung der Republiken zu fördern und zu beschleunigen, in die die betroffenen Völker umgesiedelt worden waren. Zur Ausnutzung der Arbeitskraft der Sondersiedler („Specpereselency“) griff der Staat auch zu Mitteln des Zwangs und der Gewalt. Die Sondersiedler bildeten eine billige, leicht einsetzbare „Verfügungsmasse“ für die Verwendung in arbeitsintensiven Branchen der Volkswirtschaft. Allerdings wurden sie of fachfremd eingesetzt, und es fehlte sowohl eine geeignete Infrastruktur als auch politische Einrichtungen zur Integration der Zwangsumsiedler, so dass die arbeitsmarktpolitischen Ziele nicht erreicht wurden.

Dem Schicksal deutscher Kriegsgefangener in den USA widmete sich der Beitrag von MATHIAS REIß (Exeter). Während des Zweiten Weltkrieges begann die amerikanische Bundesregierung, im großen Stil unfreie und halbfreie Arbeitskräfte aus dem Ausland zu importieren und deren Einsatz vor allem in der Landwirtschaft zu organisieren. Zu dieser Gruppe gehörten auch über 371.000 deutsche Kriegsgefangene, die zwischen 1942 und 1946 vor allem niedrig bezahlte Tätigkeiten ausübten, die traditionell farbigen Amerikanern und anderen Minderheiten vorbehalten waren. Der Einsatz von Kriegsgefangenen während und mexikanischer Farmarbeiter (braceros) habe nach dem Zweiten Weltkrieg den Übergang zur mechanisierten Landwirtschaft in den USA auf Kosten einheimischer Arbeitskräfte abgefedert, da so das Lohnniveau niedrig gehalten und die Marktmechanismen außer Kraft gesetzt worden seien.

Die anschließenden Beiträge befassten sich mit den Anwerbestrategien, Zugangsregelungen und Anwerbevereinbarungen in einem Längsschnitt. Der Beitrag von CHRISTOPH RASS (Aachen) diskutierte zunächst das Verhältnis privater und staatlicher Anwerbemechanismen auf dem europäischen Arbeitsmarkt in der Zwischenkriegszeit im Spannungsfeld zwischen nationalem Arbeitsmarkt- bzw. Migrationspolitiken und internationalen Trends bzw. dem Entstehen internationaler Migrationsstandards. Dabei wurde einerseits die Bedeutung der Zwischenkriegszeit für die langfristige Entwicklung institutioneller Strukturen der Arbeitsmigration in Europa deutlich. Andererseits zeigte eine komparative Betrachtung der deutschen und der französischen Anwerbestrategie zwischen den Weltkriegen die Bandbreite spezifischer Entwicklungslinien in dem auf Seiten der Zuwanderungsländer generell von Konvergenzprozessen gekennzeichneten Handlungsfeld regulierter Arbeitsmigration auf.

REGINE JUST (Dillingen) beschäftigte sich dann mit der Frage von Gleichbehandlung, Benachteiligung, Privilegierung von Ausländern deutscher Abstammung auf dem Arbeitsmarkt in der Weimarer Republik und dem ungarischen „Statusgesetz“ von 2001. Im Mittelpunkt des Beitrags standen die Auseinandersetzungen zwischen Deutschland, der Tschechoslowakei, Polen und Österreich um die Gestaltung der Zugangsregelungen zum nationalen Arbeitsmarkt nach dem Ersten Weltkrieg sowie deren Bedeutung für die Herausbildung eines radikalen Nationalismus. Just zeigte, wie stark die zwischenstaatlichen Beziehungen und die politische Kultur durch Bemühungen belastet wurden, die darauf zielten, mit Hilfe der Zugangsregelungen zum Arbeitsmarkt Ausländer zu verdrängen, die als Konkurrenten oder als künftige Belastung für die Sozial- und Rentenkassen angesehen wurden, bzw. aus ethnokulturellen Gründen als unerwünscht galten. Vor diesem Hintergrund wurden die Kritik an den durch das „Statusgesetz“ für Ausländer ungarischer Abstammung gewährten Erleichterungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die daraufhin erfolgten Korrekturen betrachtet.

Der Vortrag „Von der Zwangs- zur Erwerbsmigration. Flüchtlinge und Vertriebene im westdeutschen Wiederaufbau (1945-1961)“ von DAGMAR KIFT (Dortmund) widmete sich den Wanderungsbewegungen der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen nach 1945 und fokussierte damit als erster Beitrag die Arbeitsmigration der Nachkriegszeit. Anhand von lebens- und industriegeschichtlichen Beispielen arbeitete die Referentin heraus, dass es sich für einen großen Teil der Betroffenen hier um Mehrfachmigrationen handelte: der Flucht und Vertreibung in den Westen folgte im Westen eine durch Umsiedlung oder Anwerbung gelenkte oder ungelenkte Erwerbsmigration von den noch agrarisch strukturierten Flüchtlingsaufnahmeländern in die Industriegebiete, vielfach gefolgt von einem (weiteren) Berufswechsel. In der Industrie ersetzten Flüchtlinge und Vertriebene als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fehlende Arbeitskräfte in bereits bestehenden Arbeitsmärkten, insbesondere im Bergbau oder in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Als Unternehmer bauten sie in einzelnen Kommunen oder den sogenannten Flüchtlingsstädten ihre Betriebe neu auf, erweiterten die lokalen Produktpaletten, verbesserten regionale Wirtschaftsstrukturen – und schufen damit neue Arbeitsmärkte.

Der Vortrag von HEIKE KNORTZ (Karlsruhe) eröffnete die Reihe von Beiträgen zur Arbeitsmigration von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Die nach dem Zweiten Weltkrieg von der Bundesrepublik abgeschlossenen Anwerbevereinbarungen waren bis in die frühen 1970er Jahre, wie Knortz betonte, ausschließlich außenpolitisch motiviert. Damit habe die bundesdeutsche außenpolitische Raison Anwerbe- und Vermittlungsabkommen hervorgebracht, die die Transaktionskosten für einstellungswillige Betriebe dramatisch sinken ließen. Infolge des fehlenden ausländer- als auch arbeitsmarktpolitischen Konzeptes könne laut Knortz zugleich von einer staatlich gelenkten Arbeitsmigration keine Rede sein. Durch die kostengünstige Bereitstellung zusätzlicher Arbeitskräfte und fehlende Humankapitalinvestitionen forcierte der Staat die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte vielmehr willkürlich und massenhaft, weshalb die Anwerbung in der bis 1973 erfolgten Größenordnung und Struktur eine Entscheidung gegen stärkeren technischen Fortschritt gewesen sei. In Verbindung mit ausbleibenden Qualifizierungsmaßnahmen sei für die außenpolitische Konsolidierung der Bundesrepublik insofern auf höhere Produktivitätsfortschritte verzichtet worden. Mittel- bis langfristig konservierte die Arbeitsmigration nach Ansicht von Knortz somit industrielle Strukturen, die spätestens seit der Krise von 1974/75 obsolet geworden waren und in struktureller Arbeitslosigkeit, speziell der Migranten, mündeten.

In den anschließenden drei Beiträgen wurden beispielhaft einzelne Migrantengruppen in der Bundesrepublik untersucht. Im Mittelpunkt standen zum einen die Umsetzungen der Anwerbung in Jugoslawien und Spanien sowie Fragen der gesellschaftlichen Integration. MARINA HRKAĆ (Bonn) stellte in ihrem Vortrag Auszüge aus ihrem laufenden Projekt über die jugoslawische Arbeitsmigration in den 1960er und 1970er Jahren nach Deutschland vor. Sie verwies zum einen auf die problematische diplomatische Situation der deutschen und jugoslawischen Regierung im Rahmen der „Hallstein Doktrin“ und den staatlichen Rahmenbedingungen, die Jugoslawien in dem Versuch einführte, die Migrationsbewegungen zu kontrollieren. Sie unterstrich die Bedeutung von familiären Netzwerken bei der Anwerbung der Arbeitnehmer und untersuchte die Lebensbedingungen der Jugoslawen in Deutschland. Hierbei wurde vor allem die emotionale Verbundenheit zum Heimatland hervorgehoben, die jedoch nichts an der meist anti-kommunistischen Einstellung der jugoslawischen „Gastarbeiter“ änderte. Die Spaltung der jugoslawischen Arbeitnehmer nach den einzelnen Teilrepubliken äußerte sich so bereits in den 1960er Jahren im Ausland. Die terroristischen Aktionen der kroatischen „Gastarbeiter“, die den größten Teil der jugoslawischen Arbeiter in Deutschland stellten, sind bislang weder von deutscher noch von jugoslawischer Seite aus ausreichend erforscht worden.

DIRK HALM (Essen) befasste sich aus politologischer Sicht mit der Frage der Parallelgesellschaft und ethnischen Schichtung am Beispiel der in Deutschland lebenden Türken. Ausgehend von Thomas Meyers Konzept der Parallelgesellschaft konstatierte Halm, abgesehen vom Bereich des Religiösen, für keinen der anderen Bereiche weder im Alltagsleben, dem nachbarschaftlichen Zusammenleben bzw. der räumlichen Segregation noch der Entwicklung eigener Vereine qualitative oder quantitative Tendenzen einer Parallelgesellschaft. Die anschließende Diskussion ergab, dass das vorgetragene Konzept und die Argumente aus einer historisch vergleichenden Perspektive wenig überzeugend waren.

Die Arbeitsmigration spanischer Arbeiter nach Deutschland war, wie GLORIA SANZ LAFUENTE (Navarra) in ihrem Beitrag darstellte, ein komplexer Prozess, in den persönliche Entscheidungen sowie strukturelle Faktoren neben verwaltungstechnischen und migrationshemmenden Regulatorien einflossen. Sie hob dabei hervor, dass die Emigration nach Deutschland erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede aufwies. Während die deutsche Kommission in Madrid die Emigration von Frauen in der gesamten Periode von 1960 bis 1975 durchaus unterstützte, versuchte das spanische Auswanderungsamt die Abwanderung von Frauen und qualifizierten Arbeitern zu verhindern. Zwei Argumente spielten hierbei auf spanischer Seite eine entscheidende Rolle: zum einen eine traditionelle paternalistische Auffassung, nach der Frauen sich um den Haushalt und Kindererziehung kümmern sollten und zum anderen der wachsende Bedarf an Frauenarbeit im Tourismus, der Textilindustrie sowie dem Dienstleistungsgewerbe.

IMKE STURM-MARTIN (Köln) berichtete in ihrem Beitrag über Einwanderung und Einwanderungspolitik in Großbritannien zwischen der Suezkrise und der Ölkrise, dass in Großbritannien schon seit ungefähr der Mitte der fünfziger Jahre – und damit viel früher als in anderen europäischen Ländern – die Zuwanderung als ein Problem gesehen wurde. Die Einwanderer, um die es ging, kamen aus Kolonialgebieten oder ehemaligen Kolonialgebieten, und so ist es kein Wunder, dass während des untersuchten Zeitraums das Ende des Empire in die Debatte um Einwanderungsrechte mit hineinspielt. Sturm-Martin zeigte, wie der Arbeitsmarkt für das Migrationsmanagement, das verschiedene britische Regierungen anstrebten, nur vordergründig eine Rolle spielte, weil das politische Lavieren zwischen dem neuen Europa und den kolonialen Traditionen der britischen Einwanderungs- und Minderheitenpolitik immer wieder die Richtung vorgab.

Die politischen und öffentlichen Diskussionen um die Zuwanderungskontrollen und –beschränkungen im Vorfeld des deutschen Anwerbestopps betrachtete MARCEL BERLINGHOFF (Heidelberg) in ihrem europäischen Kontext. Dabei zeigte er die Verbindungen auf, die zwischen den Entscheidungen der einzelnen westeuropäischen Industrieländer zur Einschränkung der legalen Arbeitsmigration (mit Ausnahme der Arbeitnehmer aus den EWG-Staaten) Anfang der 1970er-Jahre bestanden. Einzelne Aspekte der vorhergehenden Vorträge aufnehmend hob er insbesondere die längerfristige Planung zu einer „Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung“ hervor, die lange vor die Ölpreiskrise des Herbstes 1973 zurückreicht. In der anschließenden Diskussion wurde auf den Alibicharakter des Arguments der „Aufnahmefähigkeit“ hingewiesen und gefragt, warum der deutsche Anwerbestopp zwar in Bezug auf spanische Arbeitsmigranten, nicht jedoch auf türkische Arbeitnehmer erfolgreich zu sein schien.

Die Greencard-Regelung des Jahres 2000 stellte, wie CYRINE HAMIDA (Essen) in ihrem Beitrag festhielt, eine Zäsur in der Geschichte der Zuwanderungspolitik seit dem Anwerbestopp von 1973 dar. Der Mangel an hochqualifizierten Fachkräften im IT-Bereich löste eine erneute Zuwanderungsdiskussion aus, in deren Verlauf ansatzweise ein gesellschaftspolitisches Signal für eine qualitativ neue Zu- und Einwanderungsdiskussion in Deutschland gesetzt wurde. Die Ausgestaltung der Greencard-Regelung wies jedoch erhebliche Mängel auf, so dass sie ihr ursprüngliches Ziel weitgehend verfehlte.

Insgesamt lag ein besonderer Schwerpunkt der Vorträge und Diskussionen der Tagung auf den Arbeitmigrationen und Binnenmigration in die bzw. innerhalb der Bundesrepublik in den 1950er bis 1970er-Jahren, die aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wurden. Wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklungen von Entsendeländern wie Jugoslawien oder Spanien wurden dabei ebenso beleuchtet wie das wirtschaftliche, außen- und innenpolitische Interessengeflecht der Bundesrepublik als Aufnahmeland. In den Diskussionen konnten dabei die verschiedenen Beiträge gewinnbringend verknüpft werden und erste Vergleiche gezogen und Verbindungen hergestellt werden. Ein Blick auf die historische Entwicklung von Anwerbemaßnahmen und Zugangsregelungen zum Arbeitsmarkt in Deutschland sowie die Zuwanderungspolitik anderer europäischer Staaten und die damit verknüpften gesellschaftlichen Diskussionen, wie z.B. in Großbritannien, erweiterte den Blickwinkel zusätzlich und ließ auch internationale Zusammenhänge, ebenso wie nationale Spezifika besser erkennen.
Im Zentrum der Untersuchungen stand dabei häufig das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen, arbeitsmarktbedingten und politischen Einflüssen auf Arbeitsmigrationen, ihre Kontrolle und Regulierung. Die zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen verdeutlichten den großen Bedarf an weiteren Forschungen in diesem Bereich.

Kurzübersicht:

Sektion I: Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg
Britta Lenz (Bonn): Gehen oder bleiben? Abwanderungsbewegungen der Ruhrpolen in den 1920er Jahren zwischen nationalen und wirtschaftlichen Beweggründen
Adolat Rakhmankulova (Taschkent): Die Verwendung des Arbeitspotentials de¬por¬tierter Völker in Usbekistan Ende der 30er und in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts
Mathias Reiß (Exeter): „A Peculiar Kind of Labor“: Deutsche Kriegs¬gefangene auf dem amerikanischen Arbeits¬markt während des Zweiten Weltkrieges
Christoph Rass (Aachen): Privatwirtschaftliche und staatliche Anwer¬bung von Arbeitskräften auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen in Europa vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zum Öl¬preisschock
Regine Just (Dillingen): Gleichbehandlung, Benachteiligung, Privilegierung. Die Erleichterung der Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt für deutschstämmige Aus¬länder in der Weimarer Republik und das ungarische „Statusgesetz“ von 2001 – Hintergründe, Probleme, Resultate.

Sektion II: Nach dem Zweiten Weltkrieg
Dagmar Kift (Dortmund): Von der Zwangs- zur Erwerbsmigration. Flüchtlinge und Vertriebene im westdeutschen Wiederaufbau (1945-1961)
Heike Knortz (Karlsruhe): Die außenpolitisch motivierte Anwerbung von „Gastarbeitern“. Bemerkungen zur verfehlten Arbeitsmarktpolitik des westdeutschen Industriestaates
Marina Hrkać (Bonn): Arbeitsmigration aus Jugoslawien nach Deutschland in den 1960er und 1970er Jahren
Dirk Halm (Essen): Parallelgesellschaft und ethnische Schichtung. Lebenslagen Türkeistämmiger
Gloria Sanz Lafuente (Navarra): Men and Women in the German labour market. Spanish workers in Germany, 1960-1975.
Imke Sturm-Martin (Köln): „Wind of Change?“ Außereuropäische Ein¬wanderung nach Großbritannien und ihre Bewertung zwischen Suezkrise und EG-Beitritt (1956-1973)
Marcel Berlinghoff (Heidelberg): Ansätze einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik? Die Anwerbestoppma߬nahmen in der Bundesrepublik, Schweiz und Frankreich.
Cyrine Hamida (Essen): Staatlich gelenkte Arbeitsmarktmigration: Auswirkung und Bedeutung der Green-Card

Anmerkung:
1 Vgl. Tagungsbericht Migration und Arbeitsmarkt vom 17. bis zum 20. Jahrhundert. 22.09.2007-24.09.2007, Bonn. In: H-Soz-u-Kult, 29.01.2008, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1856>.